Wir selber haben damals in Deutschland unser Haus verkauft und davon hier in Bulgarien zwei Wohnungen gekauft. Mittlerweile sind wir dabei beide wieder zu verkaufen um uns ein Haus bei Varna zu kaufen. In Bulgarien haben wir immer den selben Makler genommen und sind bis heute sehr zufrieden. Man muss hier schon aufpassen, da es viele unseriöse Makler gibt.
Anbei ein kleiner Leitfaden zum Immobilienkauf
Vertrag mit dem Makler abschließen
Es wird eine Anzahlung für die Provision fällig. Ein geprüfter Makler kontrolliert alles im Vorfeld (alle wichtigen Behörden, Eigentumsverhältnisse und Belastungen). Die Provision beträgt üblicherweise 3% (in Varna), darauf kommen noch die 20% MwST.
Rechenbeispiel:
Kaufpreis 100.000 € - 3% = 3000 € + 20% = 3600 €
Die komplette Provision wird nach Unterzeichnung des Vorvertrages bezahlt.
Vorvertrag abschließen
Der Vorvertrag wird beim Notar des Verkäufers abgeschlossen. Der Makler kümmert sich um Termine und Unterlagen. Auch hier ist zunächst eine Anzahlung zwischen 15 und 20 % an den Verkäufer fällig. Die Summe ist spätestens am nächsten Tag zu überweisen.
Kaufvertrag
Nachdem die Summe beim Verkäufer eingegangen ist, wird ein Termin für den Kaufvertrag gemacht. Der Kaufvertrag heißt hier Notarialen Akt (Нотариален Акт). Nach der Unterzeichnung muss die Restsumme und der Notar (ca. 1,0 %) bezahlt werden. Dann findet in der Immobilie die Abnahme und Schlüsselübergabe statt. Die Grunderwerbssteuer incl. Eintragungsgebühr beträgt ca. 2,8 %.
Brauchen Sie einen seriösen Makler?
Dann können wir ihnen unseren Makler empfehlen! Er war immer unser zuverlässiger Begleiter beim Kauf und Verkauf von Immobilien in der Stadt Varna, Balschik und Dobritsch.. Gerne können wir ihnen einen Termin vermitteln.
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Nachfolgend finden Sie weitere Tipps, worauf Sie beim Immobilienkauf achten sollten.
Ist der Verkäufer der Eigentümer der Immobilie?
Um zu überprüfen, ob die Person, die mir die Immobilie verkauft, tatsächlich deren Eigentümer ist, muss ich im Grundbuch nachsehen. Der Notar ist verpflichtet zu prüfen, ob der Verkäufer das Eigentumsrecht an der zu verkaufenden Immobilie besitzt.
Ist die Immobilie mit Belastungen wie Pfandrechten oder Hypotheken usw. belegt?
Bei der Eigentumsübertragung bleiben die Rechte Dritter gewahrt. Belastungen können daher zum Verlust des Eigentums führen. Lassen Sie sich bestätigen, dass keine Hypotheken, Zwangsversteigerungen oder Rechtsstreitigkeiten auf der Immobilie lasten.
Immobilienkauf in einem Neubaugebiet
Beim Kauf einer Immobilie in einem Neubaugebiet handelt es sich um den direkten Kauf von Immobilien von einem Bauträger in einer Phase, in der das Gebäude noch nicht fertiggestellt wurde. Es ist zu prüfen, ob das Bauunternehmen über eine Baugenehmigung und die dazugehörigen Dokumente, einschließlich der Baupläne, verfügt.
Gebäude im Bau erhalten zunächst das Dokument 14 (Akt 14) – nach Abnahme des Rohbaus. Im Anschluss daran folgt das Dokument 15 (Akt 15), welches die vollständige Fertigstellung des Gebäudes bestätigt. Das Dokument 16 (Akt 16) dient der Inbetriebnahme eines Neubaus. Es ist das abschließende Dokument für jedes Bauvorhaben.
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Bescheinigung über die Verwaltungsadresse von Grundstücken (административен адрес)
Bei einen Kaufvertrag muss laut Kataster- und Grundbuchgesetz bei der zuständigen Behörde (Rathaus) eine Administrative Adresse beantragt werden. Eine administrative Adresse ist ein offiziell festgelegter Standort einer Immobilie (Grundstück, Gebäude oder Objekt in einem Gebäude). Es wird eine Kopie der Eigentumsdokumente benötigt.
Mögliche Antragswege:
✓ Persönlich am Schalter eines Verwaltungszentrums
✓ Per E-Mail
✓ Per Post
✓ Elektronisch über das sichere elektronische Übermittlungssystem
Weitere Informationen findet ihr auf egov.bg